Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lars Johannsohn, Alte Straße 53, 04229 Leipzig (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden
kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Durchführung von Leistungen im Bereich Fotografie, Videografie, sowie Brand & Marketing wie beispielsweise Webdesign, Brandbuilding, Marketing, Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese All-
gemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Handelt der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB), hat er dies dem ANBIETER im Voraus mitzuteilen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.


2. Allgemeines

2.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen , nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Aufträge, die vom ANBIETER erteilt werden. Der ANBIETER umfasst alle Mitarbeiter von Lars Johannsohn, Freelancer und sonstigen, im Namen von Lars Johannsohn handelnden und arbeitenden Personen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.2. Der Auftrag wird in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher, oder elektronischer Form durch die Annahme des Angebots erteilt. Der ANBIETER wird den erteilten Auftrag sorgfältig
ausführen. DER ANBIETER ist befugt, den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, Produktionspartner) ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der ANBIETER hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.


3. Leistungsgegenstand

3.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich Fotografie, Videografie & Marketing an.

3.2. Die einzelnen, konkreten Leistungen, z.B. die Anzahl der zu erstellenden Bilder bzw. der Drehaufwand, ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den Kunden.

3.3. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen oder des Layouts (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, Design o. dgl.) beim ANBIETER.

3.4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Gegenstände oder Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den Kunden gestört und/ oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.

3.6. Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem ANBIETER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), elektronisch (per E-Mail und/oder oder schriftlich erfolgen.

3.7. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.


4. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

4.1. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der ANBIETER zur Durchführung der Leistungen laut Angebot.

4.2. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern
durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der Kunde zu tragen.


5. Vergütung / Eigentumsvorbehalt

5.1. Für die Herstellung der Lichtbilder und Videoerzeugnisse wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;  Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.

5.2. Der ANBIETER behält sich vor, eine Vorkasse von 100% der im Angebot bestätigten Summe vor 7 (in Worten: sieben) Tage vor Auftragsbeginn einzufordern, wenn dies produktionstechnische Gründe (Kosten für Kreation, Vorkasse für Produktionspartner, Reisekosten, Location-Miete etc.) erfordern.

5.3. Das auf der Rechnung ausgewiesene Honorar ist je nach Zahlungsbedingung sofort ohne Abzug fällig oder mit 50% Anzahlung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sobald er das fällige Honorar nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der ANBIETER behält sich vor, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

5.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder und kreativen Erzeugnisse Eigentum von Lars Johannsohn.

5.5. Hat der Auftraggeber dem ANBIETER keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder Layouts gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.6. Alle im Angebot aufgeführten Tagessätze beziehen sich auf eine Arbeitszeit von maximal 10 Arbeitsstunden. Darüber hinaus geleistete Stunden werden mit einem Stundensatz von 150
Euro pro Stunde pro Person verrechnet.

5.7. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem Kunden zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 5.1 nicht umfasst.

5.8. Alle durch den Kunden zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus oder mit 50% Anzahlung zu entrichten und mit Vertragsunterzeichnung fällig, sowie gegen entsprechende
ordnungsgemäße Rechnungsstellung auf ein vom ANBIETER zu benennendes Bankkonto zu überweisen. Anderslautende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.


6. Haftung auf Schadensersatz

6.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der ANBIETER für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der ANBIETER haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der ANBIETER – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Der ANBIETER ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dennoch aufbewahrte Rohdaten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

6.3. Der Auftraggeber stellt den ANBIETER gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO im Rahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.

6.4. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, der ANBIETER zum vereinbarten Termin der Produktion nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich der ANBIETER (soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.


7. Nebenpflicht

7.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den ANBIETER übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.


8. Leistungsstörung , Ausfallhonorar

8.1. Werden die für die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen/Rahmenbedingungen wie z.B. Produktionscontainer, Highspeed WIFI-Verbindung, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten/Schauspieler/Models/Freelancer, Akkreditierungsanforderungen (Access All Areas), Durchfahrtsgenehmigungen nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich der ANBIETER vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von dem ANBIETER berechnet.

8.2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der ANBIETER nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des ANBIE-
TERS und den des ANBIETERS beauftragten Erfüllungsgehilfen entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der ANBIETER auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der ANBIETER kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der ANBIETER auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

8.3. Liefertermine für Lichtbilder und Videoerzeugnisse sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom ANBIETER bestätigt worden sind. Der ANBIETER haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Falls der Auftraggeber die Produktion bis 14 Tage vor Auftragsbeginn widerruft, kann der ANBIETER einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% der Leistung geltend machen. Erfolgt ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen vor Aufgtragsbeginn, behält sich der ANBIETER vor, den vollen Umfang der Leistung in Rechnung zu stellen.


9. Datenschutz, Geheimhaltung

9.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung der Bild-Aufnahmen er- folgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.

9.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9.3. Zu einer Speicherung von Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der
Bilder ist der ANBIETER nicht verpflichtet.


10. Bildbearbeitung/POST PRODUCTION

10.1. Die Bearbeitung von Lichtbildern, Videoerzeugnissen oder Kreativkonzepten des ANBIETERS und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des ANBIETERS. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Urhebers (Lars Johannsohn) mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft wird.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der ANBIETER als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

10.4. Nach Ablieferung hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und schriftlich mitzuteilen (z.B. per E-Mail), welche konkreten Gründe ggf. einer Abnahme entgegenstehen. Die Änderungswüsche müssen konkret, bei Bewegtbild mit Timecode angezeigt werden. Sofern nichts anders schriftlich festgehalten wurde, werden dem Auftraggeber pro Content Piece je 3 Änderungsschleifen eingeräumt. In den kostenfeien Änderungsschleifen sind die Änderung von einzelnen (maximal 10) Schnittbildern enthalten. Soll eine Änderung des Musiktitels, der Grundidee/Storyline oder Intention des Content Pieces erfolgen, wird diese nach angefangenen Stunden zum aktuellen Tagessatz des Projekts durchgeführt. Erfolgt unverzüglich keine Erklärung gegenüber dem im Angebot benannten Ansprechpartner des ANBIETERS, gilt die Leistung als abgenommen.


11. Rechteübertragung, Urhebernennung

11.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

11.2. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

11.3. Die von Lars Johannsohn hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der ANBIETER Nutzungsrechte an seinen
Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den ANBIETER.

11.4. Der Kunde gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website und Social Media Profilen des ANBIETERS. Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Lichtbildern abgebildeten Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Lichtbilder durch Lars Johannsohn zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, wird der ANBIETER durch den Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

11.5. Der Kunde ist verpflichtet den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter dem Namen Lars Johannsohn und der Angabe der Homepage/Social Media Profilen anzugeben, sofern im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung gilt.  


12. Verzug

12.1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

12.2. Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kün- digen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Scha- densersatz geltend zu machen.


13. Zahlungsbedingungen

13.1. Die Zahlung ist per Rechnung möglich.


14. Widerrufsrecht

14.1. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Erwerb zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.



Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lars Johannsohn, Alte Straße 53, 04229 Leipzig, Tel.: 017634447362, Fax: [...]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung
14.2. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Lars Johannsohn, Alte Straße 53, 04229 Leipzig
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.


15. Referenznennung

Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der AN- BIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.


16. Allgemeine Bestimmungen

16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Leipzig.

16.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

16.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des  ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

16.6. Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.